Kranke Vögel

Grundsätzlich gilt beim Finden von kranken oder toten Vögeln: in Ruhe lassen!

Wenn die Fundumstände ein in Ruhe lassen nicht möglich erscheinen lassen, sollte der Vogel an einen ruhigen Platz verbracht werden. Das erleichtert dem Fuchs die Arbeit.

Ist der Vogel erkennbar verletzt und leidend, dann können befugte Personen den Vogel töten. Die Mühe zur Rettung kann man sich und dem Fuchs ersparen. Die Vögel werden nirgendwo gesund gepflegt, weil das nicht als artgerecht gilt.

Wenn man einen toten Vogel findet, dann ebenfalls nichts machen. Wenn man sich an jagdbaren Vögeln zu schaffen macht, gilt das als Wilderei. Das darf nur der Jagdberechtigte. Im Nationalpark hat das Jagdrecht die Nationalparkverwaltung.

Es gibt eine Totvogelverwaltung mit Totvogeltruhen in den Schutzstationen. Nicht jagdbare Tiere dürfen nur aufgenommen werden, um sie dorthin zu übergeben.